Architektenleistungen

Planung und Bauleitung (nach § 15 HOAI): Nach Klärung der Aufgabenstellung beraten wir bei der Auswahl des Grundstücks oder des vorhandenen Gebäudes, fertigen Konzepte und Alternativen und erstellen in Abstimmung mit Bauherrn, Behörden und weiteren Planungsbeteiligten die Vor- und Entwurfsplanung sowie die erforderlichen Anträge der behördlichen Genehmigungsverfahren.

Nach Erstellung der Ausführungsplanung fertigen wir Leistungsverzeichnisse für Einzelvergabe oder funktionale Baubeschreibungen für die Vergabe der Bauleistung an Generalunternehmer. Die Unterstützung des Bauherrn bei der Vergabe, die Begleitung und Überwachung der Ausführung sowie der nötigen Abnahmen und die Betreuung des Bauvorhabens nach Inbetriebnahme runden unser Leistungsbild ab.

Neben den Komplettleistungen (Planung einschließlich Bauleitung) bieten wir bei Bedarf auch ausschließlich Planungsleistungen (Entwurfs- und Ausführungsplanung) oder auch die Ausführungsplanung eines fremden Entwurfs an.

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